Baugenehmigung für Carport |
Jun
18
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Genehmigungen sind immer eine lustige Sache. Lustig vor allem für diejenigen, die sich das ganze Verfahren locker und entspannt ansehen können, weil sie damit eigentlich nichts weiter zu tun haben. Wenn es um ein Verfahren geht, welches mit Baugenehmigung für Carport überschrieben ist, trifft dies auf mehrere Personen zu. Nachbarn freuen sich diebisch, wenn der Amtsschimmel zweimal wiehert und den gefühlten tausendsten Brief bezüglich des Genehmigungsverfahrens vorbei bringt. Freunde simulieren Mitgefühl, freuen sich aber wahrscheinlich wie blöd, wenn man sich über Brief Nummer 1001 ärgert.
Natürlich kann auch der Beamte, der das Verfahren Baugenehmigung für Carport in der Hand hat, locker und entspannt mit der Sache umgehen. Es geht ihn ja eigentlich nichts an. Und wenn sich die ganze Sache etwas länger hinzieht ist das auch nicht so wichtig. Schließlich zieht sich die Mittagspause des Beamten ja auch gerne einmal ein bisschen hin. Damit muss der Antragssteller dann eben leben. Wer noch Haare hat, wird sich die letzten selbst ausreißen, wenn dann Brief Nummer 1002 im Briefkasten liegt.
Betreff: Baugenehmigung für Carport steht groß drin. Dem Amt fehlen, wieder einmal, sehr wichtige Unterlagen, die unbedingt nachgereicht werden müssen. Ansonsten könne man das Verfahren nicht vorantreiben. Das Wort vorantreiben in Verbindung mit einem Vorgang bei dem Beamte involviert sind, könnte man als Euphemismus bezeichnen. Allerdings trifft es dieser Begriff nicht genau. Er ist nicht stark genug. Utopie würde hier besser passen, also etwas, was eigentlich nicht zu erreichen ist. Glück hat man nur, wenn man in einem der Bundesländer lebt, in denen man keine Baugenehmigung benötigt, wenn man sich einen Carport bauen will.
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